18.09.2025

Datenschutzerklärung für Schweizer Websites: Rechtssicher und Transparent

Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, eine klare und verständliche Datenschutzerklärung auf ihrer Website bereitzustellen.

Rechtliches

Datenschutz

Eine Datenschutzerklärung dient dazu, Nutzende über die Erfassung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Datenschutzgesetz (DSG, Art. 19), das Transparenz und Informationspflichten für datenverarbeitende Unternehmen vorschreibt.

1. Wozu dient die Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung informiert die Nutzenden darüber:

  • Welche personenbezogenen Daten erhoben werden

  • Zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden

  • Ob und an wen Daten weitergegeben werden

  • Welche Rechte die Nutzenden haben und wie sie diese geltend machen können

Diese Transparenz schafft Vertrauen und stellt sicher, dass sich Nutzende bewusst für oder gegen die Nutzung der Website und die damit verbundene Datenverarbeitung entscheiden können.


2. Wichtige Fragen zur Erstellung einer Datenschutzerklärung

Bevor die Datenschutzerklärung verfasst wird, sollten Unternehmen folgende Aspekte klären:

  • Welche personenbezogenen Daten werden gesammelt?

  • Welche Daten sind für die Dienstleistung erforderlich?

  • Woher stammen die Daten (interne oder externe Quellen)?

  • Zu welchen Zwecken werden die Daten verwendet?

  • Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

  • Wer hat Zugriff auf die Daten?

  • Wie lange werden die Daten gespeichert?

  • Werden Daten ins Ausland übermittelt?

  • Welche Drittanbieter-Dienste (z. B. Google Analytics, Social Plugins) werden genutzt?

  • Wie können Nutzende Einsicht, Löschung oder Berichtigung ihrer Daten verlangen?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann eine vollständige und rechtssichere Datenschutzerklärung erstellt werden.


3. Inhalte einer Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Verantwortliche Stelle: Name und Kontaktangaben des Unternehmens

  • Erhobene Daten: Welche Daten gesammelt werden (z. B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse)

  • Zwecke der Datenverarbeitung: Beschreibung, warum und wie die Daten genutzt werden

  • Speicherdauer: Zeitraum, in dem die Daten gespeichert werden

  • Rechte der Nutzenden: Informationen zu den Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch

  • Datenweitergabe an Dritte: Falls Daten an externe Dienstleister weitergegeben werden, muss dies offengelegt werden

  • Eingesetzte Drittanbieter: Information über Analysetools, Social Plugins oder andere Dienste, die Nutzerdaten erheben

  • Kontakt für Datenschutzanfragen: Anlaufstelle für Nutzeranfragen bezüglich Datenschutzrechten

  • Rechtsgrundlagen: Angabe der gesetzlichen Basis für die Datenverarbeitung


4. Gestaltung und Platzierung der Datenschutzerklärung

Damit die Datenschutzerklärung für die Nutzenden leicht zugänglich ist, sollte sie:

  • Von jeder Seite aus abrufbar sein (z. B. im Footer der Website)

  • Verständlich und in einfacher Sprache formuliert sein

  • Zielgruppengerecht aufbereitet werden (z. B. durch eine kurze Übersicht mit weiterführenden Links)

  • In mehreren Sprachen bereitgestellt werden, falls die Website mehrsprachig ist


5. Internationale Anforderungen beachten

Falls die Website international ausgerichtet ist oder Daten von Nutzenden aus der EU verarbeitet, müssen gegebenenfalls zusätzliche Vorschriften beachtet werden, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. In diesem Fall sind weitergehende Informationspflichten erforderlich.


Fazit

Eine transparente und gut strukturierte Datenschutzerklärung ist für jede Website unerlässlich, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen der Nutzenden zu gewinnen. Die Erklärung sollte regelmässig überprüft und an neue gesetzliche Anforderungen oder geänderte Datenverarbeitungspraktiken angepasst werden.

18.09.2025

Datenschutzerklärung für Schweizer Websites: Rechtssicher und Transparent

Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, eine klare und verständliche Datenschutzerklärung auf ihrer Website bereitzustellen.

Rechtliches

Datenschutz

Eine Datenschutzerklärung dient dazu, Nutzende über die Erfassung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Datenschutzgesetz (DSG, Art. 19), das Transparenz und Informationspflichten für datenverarbeitende Unternehmen vorschreibt.

1. Wozu dient die Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung informiert die Nutzenden darüber:

  • Welche personenbezogenen Daten erhoben werden

  • Zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden

  • Ob und an wen Daten weitergegeben werden

  • Welche Rechte die Nutzenden haben und wie sie diese geltend machen können

Diese Transparenz schafft Vertrauen und stellt sicher, dass sich Nutzende bewusst für oder gegen die Nutzung der Website und die damit verbundene Datenverarbeitung entscheiden können.


2. Wichtige Fragen zur Erstellung einer Datenschutzerklärung

Bevor die Datenschutzerklärung verfasst wird, sollten Unternehmen folgende Aspekte klären:

  • Welche personenbezogenen Daten werden gesammelt?

  • Welche Daten sind für die Dienstleistung erforderlich?

  • Woher stammen die Daten (interne oder externe Quellen)?

  • Zu welchen Zwecken werden die Daten verwendet?

  • Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

  • Wer hat Zugriff auf die Daten?

  • Wie lange werden die Daten gespeichert?

  • Werden Daten ins Ausland übermittelt?

  • Welche Drittanbieter-Dienste (z. B. Google Analytics, Social Plugins) werden genutzt?

  • Wie können Nutzende Einsicht, Löschung oder Berichtigung ihrer Daten verlangen?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann eine vollständige und rechtssichere Datenschutzerklärung erstellt werden.


3. Inhalte einer Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Verantwortliche Stelle: Name und Kontaktangaben des Unternehmens

  • Erhobene Daten: Welche Daten gesammelt werden (z. B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse)

  • Zwecke der Datenverarbeitung: Beschreibung, warum und wie die Daten genutzt werden

  • Speicherdauer: Zeitraum, in dem die Daten gespeichert werden

  • Rechte der Nutzenden: Informationen zu den Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch

  • Datenweitergabe an Dritte: Falls Daten an externe Dienstleister weitergegeben werden, muss dies offengelegt werden

  • Eingesetzte Drittanbieter: Information über Analysetools, Social Plugins oder andere Dienste, die Nutzerdaten erheben

  • Kontakt für Datenschutzanfragen: Anlaufstelle für Nutzeranfragen bezüglich Datenschutzrechten

  • Rechtsgrundlagen: Angabe der gesetzlichen Basis für die Datenverarbeitung


4. Gestaltung und Platzierung der Datenschutzerklärung

Damit die Datenschutzerklärung für die Nutzenden leicht zugänglich ist, sollte sie:

  • Von jeder Seite aus abrufbar sein (z. B. im Footer der Website)

  • Verständlich und in einfacher Sprache formuliert sein

  • Zielgruppengerecht aufbereitet werden (z. B. durch eine kurze Übersicht mit weiterführenden Links)

  • In mehreren Sprachen bereitgestellt werden, falls die Website mehrsprachig ist


5. Internationale Anforderungen beachten

Falls die Website international ausgerichtet ist oder Daten von Nutzenden aus der EU verarbeitet, müssen gegebenenfalls zusätzliche Vorschriften beachtet werden, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. In diesem Fall sind weitergehende Informationspflichten erforderlich.


Fazit

Eine transparente und gut strukturierte Datenschutzerklärung ist für jede Website unerlässlich, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen der Nutzenden zu gewinnen. Die Erklärung sollte regelmässig überprüft und an neue gesetzliche Anforderungen oder geänderte Datenverarbeitungspraktiken angepasst werden.

18.09.2025

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Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, eine klare und verständliche Datenschutzerklärung auf ihrer Website bereitzustellen.

Rechtliches

Datenschutz

Eine Datenschutzerklärung dient dazu, Nutzende über die Erfassung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Datenschutzgesetz (DSG, Art. 19), das Transparenz und Informationspflichten für datenverarbeitende Unternehmen vorschreibt.

1. Wozu dient die Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung informiert die Nutzenden darüber:

  • Welche personenbezogenen Daten erhoben werden

  • Zu welchen Zwecken die Daten verarbeitet werden

  • Ob und an wen Daten weitergegeben werden

  • Welche Rechte die Nutzenden haben und wie sie diese geltend machen können

Diese Transparenz schafft Vertrauen und stellt sicher, dass sich Nutzende bewusst für oder gegen die Nutzung der Website und die damit verbundene Datenverarbeitung entscheiden können.


2. Wichtige Fragen zur Erstellung einer Datenschutzerklärung

Bevor die Datenschutzerklärung verfasst wird, sollten Unternehmen folgende Aspekte klären:

  • Welche personenbezogenen Daten werden gesammelt?

  • Welche Daten sind für die Dienstleistung erforderlich?

  • Woher stammen die Daten (interne oder externe Quellen)?

  • Zu welchen Zwecken werden die Daten verwendet?

  • Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

  • Wer hat Zugriff auf die Daten?

  • Wie lange werden die Daten gespeichert?

  • Werden Daten ins Ausland übermittelt?

  • Welche Drittanbieter-Dienste (z. B. Google Analytics, Social Plugins) werden genutzt?

  • Wie können Nutzende Einsicht, Löschung oder Berichtigung ihrer Daten verlangen?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann eine vollständige und rechtssichere Datenschutzerklärung erstellt werden.


3. Inhalte einer Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Verantwortliche Stelle: Name und Kontaktangaben des Unternehmens

  • Erhobene Daten: Welche Daten gesammelt werden (z. B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse)

  • Zwecke der Datenverarbeitung: Beschreibung, warum und wie die Daten genutzt werden

  • Speicherdauer: Zeitraum, in dem die Daten gespeichert werden

  • Rechte der Nutzenden: Informationen zu den Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch

  • Datenweitergabe an Dritte: Falls Daten an externe Dienstleister weitergegeben werden, muss dies offengelegt werden

  • Eingesetzte Drittanbieter: Information über Analysetools, Social Plugins oder andere Dienste, die Nutzerdaten erheben

  • Kontakt für Datenschutzanfragen: Anlaufstelle für Nutzeranfragen bezüglich Datenschutzrechten

  • Rechtsgrundlagen: Angabe der gesetzlichen Basis für die Datenverarbeitung


4. Gestaltung und Platzierung der Datenschutzerklärung

Damit die Datenschutzerklärung für die Nutzenden leicht zugänglich ist, sollte sie:

  • Von jeder Seite aus abrufbar sein (z. B. im Footer der Website)

  • Verständlich und in einfacher Sprache formuliert sein

  • Zielgruppengerecht aufbereitet werden (z. B. durch eine kurze Übersicht mit weiterführenden Links)

  • In mehreren Sprachen bereitgestellt werden, falls die Website mehrsprachig ist


5. Internationale Anforderungen beachten

Falls die Website international ausgerichtet ist oder Daten von Nutzenden aus der EU verarbeitet, müssen gegebenenfalls zusätzliche Vorschriften beachtet werden, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. In diesem Fall sind weitergehende Informationspflichten erforderlich.


Fazit

Eine transparente und gut strukturierte Datenschutzerklärung ist für jede Website unerlässlich, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen der Nutzenden zu gewinnen. Die Erklärung sollte regelmässig überprüft und an neue gesetzliche Anforderungen oder geänderte Datenverarbeitungspraktiken angepasst werden.